Das solltest du mitbringen
Sicher und verlässlich unterwegs
Dein Job ist es, die Fahrgäste sicher und verlässlich von A nach B zu bringen. Dafür solltest du folgende Qualifikationen mitbringen oder dir im Zuge deiner Einschulung aneignen:
- Führerschein der Klasse D (Kraftfahrerin bzw. Kraftfahrer)
- Prüfung zur Grundqualifikation D95
- Mindestalter: 21 Jahre
- körperliche Eignung
- keine Eintragung im Strafregister (einwandfreier Leumund)
- 16-stündiger Erste-Hilfe-Kurs
- verkehrspsychologische Kurzuntersuchung (Screening)
- Du freust dich über soziale Kontakte
- Freundlichkeit und Geduld sind für dich keine große Anstrengung
- Auf dich ist Verlass!
- (Auto-) bzw. Busfahren macht dir Spaß und du bleibst dabei entspannt
- Du schätzt es, dass dir die Menschen vertrauen und mit dir unterwegs sind
- Du sprichst gutes Deutsch und kannst „deine“ Fahrgäste gut betreuen, Auskunft geben, Fahrkarten verkaufen usw.
Neu: Buslenkerin oder Buslenker werden mit Rot-Weiß-Rot-Karte
Seit dem 1. Jänner 2024 steht der Beruf der Buslenkerin bzw. des Buslenkers auf der Liste der Mangelberufe. Als qualifizierte Lenkerin oder qualifizierter Lenker aus einem Nicht-EU-Land erleichtert dir das den Einstieg in den Beruf mit der Rot-Weiß-Rot-Karte (RWR).
Die Rot-Weiß-Rot-Karte (RWR) gibt Menschen aus Nicht-EU-Ländern Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Personen in Mangelberufen können diese beantragen und bei Erfüllung der Voraussetzungen zwei Jahre lang einen Mangelberuf in Österreich ausüben.
Für den Erhalt der RWR-Karte als Buslenkerin oder Buslenker gelten folgende Voraussetzungen:
- Berufsausbildung: B-Führerschein mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung in der Personenbeförderung oder der D-Führerschein jeweils zzgl. internationalem Führerschein.
- verbindliches Arbeitsplatzangebot in Österreich und Arbeitgeberklärung
- Über die Ausstellung der Rot-Weiß-Rot-Karte entscheidet eine Punktevergabe. Mindestens 55 Punkte müssen erreicht werden. Relevant sind neben Qualifikation und Berufserfahrung auch Alter und Sprachkenntnisse.
Den Antrag stellt die arbeitssuchende Person bei der österreichischen Botschaft oder der Arbeitgeber im Inland bei den Behörden. Diese leiten die Anträge an das AMS weiter, das die Unterlagen überprüft und bei positivem Ergebnis die RWR-Karte ausstellt.
- Fachkräfte in Mangelberufen
- Erklärung zum Antragsformular „Rot-Weiß-Rot-Karte“
- Antragsformulare
- Punkterechner (unverbindlicher Selbsttest)
- Umschreibung eines ausländischen Führerscheins in Österreich
Ausführliche Informationen erhältst du zudem bei den Verkehrsunternehmen, die den Regionalbusverkehr in Oberösterreich umsetzen.
Du hast noch keinen
D-Führerschein?
Falls du noch keinen Führerschein oder die nötigen Qualifikationen besitzt, unterstützen dich mittlerweile schon viele Arbeitgeber und Verkehrsunternehmen (finanziell) dabei. Auch das AMS bietet unter bestimmten Voraussetzungen die Förderung der Kurskosten an.
Die Verkehrsunternehmen geben dir gerne weitere Inputs.